Nachprüfung ohne formelles Vergabeverfahren?
Vergabe 1640
OLG Naumburg, 17.04.2026, 6 Verg 4/25
Der kartellvergaberechtliche Primärrechtsschutz setzt die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bzw. einer öffentlichen Konzession voraus.
Formelles Vergabeverfahren
Grundsätzlich muss der öffentliche Auftraggeber formell ein Vergabeverfahren begonnen und darf es noch nicht beendet haben, damit die vergaberechtliche Nachprüfung eröffnet ist.
Materieller Beschaffungsvorgang
Darüber hinaus ist das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren auch zulässig, wenn ein materieller Beschaffungsvorgang vorliegt. „Materieller Beschaffungsvorgang“ beschreibt einen öffentlichen Auftrag oder eine öffentliche Konzession ohne Vergabeverfahren und ohne, dass eine Bereichsausnahme einschlägig ist.
Voraussetzungen
Für einen materiellen Beschaffungsvorgang müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:
Der öffentliche Auftraggeber hat entschieden, einen gegenwärtigen oder künftigen eigenen Beschaffungsbedarf durch den Abschluss eines entgeltlichen Vertrags auf dem EU-Binnenmarkt zu decken (interner Beschaffungsbeschluss).
Der öffentliche Auftraggeber hat den Markt bereits mit dem Ziel betreten, einen Vertrag zu schließen (externe Umsetzung).