24.10.2018Fachbeitrag

Vergabe 935

Nachprüfungsverfahren ohne Rüge erfolgreich

Fehlen in einer Auftragsbekanntmachung die Eignungskriterien und geforderten Nachweise, stellt dies einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß dar. Dieser Verstoß ist von Amts wegen auch ohne Rüge zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, 11.07.2018, Verg 24/18).

Die Auftraggeberin schloss das Angebot eines Bieters aus, weil der Bieter u.a. die aufgestellten Anforderungen an den Mindestumsatz nicht erfüllte. Der Bieter rügte, dass diese Anforderungen vergaberechtswidrig seien. Mit dieser Rüge war er jedoch im Nachprüfungsverfahren präkludiert, da er Einwände gegen diesen erkennbaren Verstoß nicht innerhalb der Angebotsfrist vorgebracht hatte.

Fehlender Link zu Eignungsnachweisen führt auch ohne Rüge zu Erfolg beim OLG

Gleichwohl hatte der beim OLG Düsseldorf gestellte Nachprüfungsantrag Erfolg! Denn die geforderten Eignungsnachweise waren insgesamt unwirksam, da sie nicht ordnungsgemäß in der Auftragsbekanntmachung mitgeteilt worden waren. In der Auftragsbekanntmachung war lediglich ein Link zu den Auftragsunterlagen enthalten. Dies ist unzulässig.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.