Nachverhandlungsverbot im Teilnahmewettbewerb
Vergabe 1625
OLG Düsseldorf, 17.09.2025, Verg 31/24
Ungeeignete Bewerber dürfen nach Ablauf der Teilnahmefrist keine Referenzen mehr nachreichen, die ihre Eignung belegen sollen. Das Nachverhandlungsverbot gilt auch im Teilnahmewettbewerb.
Verspäteter Eignungsnachweis
Der Auftraggeber schloss einen Bewerber aus, da die eingereichten Referenzen ein Mindestkriterium nicht erfüllten. Der Bewerber reichte anschließend unaufgefordert weitere Referenzen nach, die der Auftraggeber nicht berücksichtigte.
Nachverhandlungverboten
Zu Recht! Das Nachverhandlungsverbot gilt nach Auffassung des Vergabesenats auch im Teilnahmewettbewerb. Wesentliche Änderungen des Teilnahmeantrags seien aus Gleichbehandlungs- und Transparenzgründen unzulässig. Eine wesentliche Änderung liege vor, wenn der Bewerber zunächst ungeeignet sei und seine Eignung nachträglich nachweise.