17.11.2023Fachbeitrag

Vergabe 1423

Neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben ab 2024

Die Europäische Kommission hat die ab 2024 geltenden Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahrenveröffentlicht. Die Schwellenwerte werden leicht angehoben (EU-Kommission, 15.11.2023, 2023/2496, 2023/2497, 2023/2510).

Europaweite Vergaben ab Erreichen der Schwellenwerte

Erreicht der geschätzte Auftragswert eines öffentlichen Auftrags die Schwellenwerte, sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Auftrag europaweit auszuschreiben. Die Europäische Kommission passt die Schwellenwerte alle zwei Jahre an. Ab 2024 gilt:

  • 5.538.000 € für Bauaufträge und Konzessionen
  • 143.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden
  • 443.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern
  • 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von allen übrigen öffentlichen Auftraggebern

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