17.11.2023Fachbeitrag

Vergabe 1421, Energie 117, Klima 06

Neues Klimaschutzprogramm 2023 – auch relevant für Vergaben

Die Bundesregierung hat ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen. Ziel ist, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % zu verringern und bis 2045 treibhausgasneutral zu werden.

Klimaschutzprogramm

Das Klimaschutzprogramm bündelt die aus Sicht der Bundesregierung erforderlichen Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft, um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen. Das Klimaschutzprogramm soll die Klimaschutzlücke bis 2030 um bis zu 80 % schließen.

Überblick über die Maßnahmen

Einen Teil der Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt. Dazu zählen beispielsweise der schnellere Ausbau von Erneuerbaren Energien, das Deutschlandticket und das Gebäudeenergiegesetz. Künftige Maßnahmen betreffen unter anderem eine flächendeckende Wärmeplanung, das Förderprogramm zur Dekarbonisierung in der Industrie und die Mobilitätswende auf kommunaler Ebene.

Auswirkungen auf Vergaberecht und Fahrzeuge

Die Bundesregierung beabsichtigt zudem, das Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz zu ändern. Ab 2030 dürfen öffentliche Auftraggeber danach nur noch bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge beschaffen. Sonderfahrzeuge sind davon ausgenommen.

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