Niedrigere Schwellenwerte für europaweite Vergaben
Vergabe 1573
EU-Kommission, 22.10.2025, 2025/2150, 2025/2151, 2025/2152
Die Europäische Kommission senkt die geltenden Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren ab 2026. Hier die Übersicht zu den derzeitigen und den künftigen Werten (netto).
Europaweite Vergaben
Erreicht der geschätzte Auftragswert eines öffentlichen Auftrags die Schwellenwerte, sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Auftrag europaweit auszuschreiben.
Quellen: