13.01.2015Fachbeitrag

Vergabe 585

NRW erhöht Mindestlohn für öffentliche Aufträge

Ab dem 01.01.2015 gilt in Nordrhein-Westfalen ein vergabespezifischer Mindestlohn von € 8,85/Stunde.

Ab 01.01.2015: € 8,85 pro Stunde

Das Land NRW hat drei Jahre nach Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabesetzes NRW erstmals den Mindestlohn von € 8,62 auf € 8,85 pro Stunde angehoben.

Für öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen gilt damit ein Lohn von € 0,35 über dem bundesweit geltenden Mindestlohn von € 8,50, den ab 01.01.2015 das Mindestlohngesetz (MiLoG) vorschreibt (vgl. PSA Nr. 584).

NRW nicht Spitzenreiter

NRW ist damit jedoch nicht das „teuerste Bundesland“. Spitzenreiter beim vergabespezifischen Mindestlohn bleibt Schleswig-Holstein mit € 9,18/Stunde.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.