05.07.2019Fachbeitrag

Vergabe 995

OLG Düsseldorf legt ÖPNV-Direktvergaben dem BGH vor

Der Bundesgerichtshof muss über die Zukunft des kommunalen Nahverkehrs entscheiden. Jenseits juristischer Details geht es im Kern um Folgendes: Bleibt es bei der üblichen Praxis der Direktvergaben an kommunale Unternehmen?

Divergenzvorlage

Das OLG Düsseldorf hat die Frage, ob ÖPNV-Betrauungen dem Vergaberecht unterliegen, am 03.07.2019 dem BGH vorgelegt (VII Verg 51/16). Das OLG Jena hatte am 12.06.2019 (2 Verg 1/18) die Auffassung vertreten, für Betrauungen auf Basis von Gesellschafterentscheidungen und Ratsbeschlüssen gelte das Vergaberecht nicht. Das sieht das OLG Düsseldorf anders. Da somit zwei Oberlandesgerichte unterschiedlicher Meinung sind, muss der BGH über die Divergenzvorlage entscheiden.

Betrauung als Vergabe?

Vor dem Vergabesenat in Düsseldorf ging es konkret um die Direktvergabe im Kreis Heinsberg. Vor wenigen Wochen hatte der Europäische Gerichtshof dazu und zu dem Vergaben im Kreis Euskirchen und in Rhein-Sieg-Kreis vorgegeben, bei Direktaufträgen Vergaberecht anzuwenden. Ob das nun auch für die in der Praxis üblichen Betrauungen über Gesellschafterbeschlüsse gilt, muss der BGH klären.

Vor dem OLG Düsseldorf sind noch zahlreiche weitere ÖPNV-Vergaben anhängig. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht

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