17.07.2020Fachbeitrag

Vergabe 1102, ÖPNV 104

OLG Düsseldorf zu ÖPNV-Direktvergaben

Das OLG Düsseldorf konkretisiert die  Anforderungen an zulässige  Inhouse-Direktvergaben  im  ÖPNV  und  schafft Handlungsspielraum  zur  Rechtsform  des  kommunalen Verkehrsunternehmens  und  zum  zulässigem  Drittgeschäft (OLG Düsseldorf, 27.04.2020, Verg 27/19).

Auftrag an Enkel-Aktiengesellschaft

Auch eine Enkel-AG der Kommune darf einen ÖPNV-Auftrag ohne Vergabeverfahren  erhalten,  wenn der  Auftraggeber sie mittelbar  zu  100 %  beherrscht.  Ein  Gewinnabführungs-  und Beherrschungsvertrag zwischen der alleinigen Tochtergesellschaft der Kommune und der Enkelgesellschaft reicht für die Kontrolle aus.

Fahrgelder kein Drittumsatz

Die  Fahrgeldeinnahmen  hält  der  Vergabesenat  nicht  für schädliche  Dritterlöse.  Ob  die  Auftraggeberin  oder  Dritte  für eine  Tätigkeit  zahlen  mit  der  der  Auftragnehmer  betraut worden sei, spiele keine Rolle.

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