22.10.2026 Fachbeitrag

Produktneutralität auch bei Schul-Tablets

Vergabe 1652

OLG Düsseldorf, 02.09.2026, Verg 38/25

Öffentliche Auftraggeber müssen eine produktspezifische Ausschreibung konkret begründen. Allgemeine Verweise auf bestehende IT-Systeme oder pauschale Kompatibilitätsbedenken genügen nicht. 

Ausgangslage

Eine Stadt schrieb EU-weit Tablets für ihre Schulen aus. Sie ließ nur Produkte eines Herstellers zu. Die Stadt verwaltet die vorhandenen Geräte mit einem Mobile Device Management (MDM), das nur Tablets dieses Herstellers steuern kann. Sie verwies zudem auf Lizenzkosten, Schulungsaufwand und mögliche Probleme im Schulbetrieb.

Produktneutralität

Ein Wettbewerber rügte einen Verstoß gegen das Gebot der produktneutralen Beschreibung. Das OLG Düsseldorf gab ihm recht. Die Stadt beschränkte sich auf pauschale Aussagen. Sie belegte nicht konkret,
dass ein Wechsel des MDM oder ein Mischbetrieb einen unverhältnismäßigen Mehraufwand verursacht oder die Funktionalität unzumutbar beeinträchtigt.

Praxistipp

Wie immer: Wer schreibt, der bleibt! Beziffern Sie genau, wie oft Sie das System aktualisieren und konfigurieren müssen, welche Fehler bei einem Mischbetrieb konkret drohen und welchen Mehraufwand in Stunden das im Einzelnen verursacht.

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