Reformpaket der Koalition: Mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt
Sonder-Update Arbeitsrecht Juli 2026
Angesichts einer stagnierenden Konjunktur will die schwarz-rote Koalition mit einem gestern bekannt gewordenen, umfangreichen Reformpaket den Arbeitsmarkt flexibler gestalten. Bundeskanzler Merz kündigte an, man beginne, „die Fesseln zu lösen“, die das System den Unternehmen auflege.
Hintergrund
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Reformpaket („Programm für Aufschwung und Beschäftigung“) geeinigt. Es soll Deutschland modernisieren, die Wirtschaft wieder in Schwung bringen und den Sozialstaat zukunftsfest machen. Neben einer steuerlichen Entlastung zum 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer sind für die arbeitsrechtliche Praxis weitere Änderungen geplant.
Die geplanten Maßnahmen im Überblick
Sachgrundlose Befristung
Künftig soll eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monaten mit einer bis zu sechsmaligen Verlängerung möglich sein. Das entspricht einer Verdoppelung gegenüber der bisherigen Regelung. Gelten soll die Neuregelung für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer.
Abfindung für Hochverdiener
Für Hochverdiener soll zum 1. Januar 2027 eine Regelung eingeführt werden, die für Jahreseinkommen oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht.
Als Orientierung: Die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt für das Jahr 2026 bei einem Jahreseinkommen von EUR 101.400 brutto. Das 1,75-fache entspricht einem Jahreseinkommen von EUR 177.450 brutto.
Zudem sollen Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert werden, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird, desto größer ist der steuerliche Vorteil.
Krankschreibungen
Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die Strafen nach § 278 StGB für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden erhöht. Künftig muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden.
Minijobs
Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent angehoben werden.
Höhere Zuschläge
Für die steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschläge werden die Obergrenzen nach § 3b Abs. 2 S. 1 EStG bis zu einem Stundenlohn von EUR 75 zum 1. Januar 2027 erhöht. Der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrages wird vollständig beitragsfrei gestellt
Praxishinweise und Ausblick
Die vorgelegten Änderungen sind noch Reformpläne und müssen das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Für Arbeitgeber eröffnet das Reformpaket erhebliche Gestaltungsspielräume, deren konkrete gesetzliche Ausgestaltung abzuwarten bleibt.
Die verlängerte sachgrundlose Befristung würde Arbeitgebern erhebliche Personalplanungs- und Flexibilitätsvorteile verschaffen. Die geplante erleichterte, abfindungsbasierte Trennung von Hochverdienern könnte Aufhebungs- und Abwicklungsprozesse erleichtern. Die verschärften Anforderungen an Krankschreibungen würden betrügerischem Verhalten von Arbeitnehmern zulasten der Arbeitgeber vorbeugen.
Ein neues Arbeitszeitgesetz ist im zwölfseitigen Ergebnispapier noch nicht enthalten und soll nach Angaben von Bundeskanzler Merz erst „im Laufe des Sommers“ besprochen werden. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit einzuführen. Hierzu ist ein Referententwurf am 18. Juni 2026 bekannt geworden. Eine erste Entscheidung steht bereits: Die im Koalitionsvertrag vereinbarten längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.