20.03.2020FachbeitragCorona

Vergabe 1072

Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums zu Eilvergaben

Das  Bundesministerium  für  Wirtschaft  und  Energie  hat gestern  ein  Rundschreiben  zu  Vergaben  in  der hoffentlich kurzen Corona-Krise versandt.

Vergaberecht bleibt anwendbar!

Der  Inhalt  lässt  sich  auf  einen  Nenner  bringen:  Das Vergaberecht  bleibt  anwendbar.  Es  bietet  genug  Spielraum für  schnelle  Auftragsvergaben  oberhalb  und  unterhalb  der Schwellenwerte.

Fristen können auf 0 Tage verkürzt werden

Praktisch  heißt  das:  Direktvergaben  ohne  Wettbewerb  sind zulässig, wenn es wegen Corona dringend ist. Fristen können auf 0 Tage verkürzt werden. Wenn Anfragen zu lange dauern würden, müssen keine Vergleichsangebote eingeholt werden.

Bestehende Verträge ausweiten

Bestehende  Verträge  dürfen  ebenfalls  ohne  Verfahren ausgeweitet  werden,  wenn  der  Bedarf  jetzt  kurzfristig entstanden ist.

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