Sind Vorteile des bisherigen Auftragnehmers erlaubt?
Vergabe 1649
OLG Frankfurt, 27.07.2026, 11 Verg 3/26
Ist der bisherige Auftragnehmer ein Projektant, sodass dessen Vorsprung auszugleichen ist? Das OLG Frankfurt grenzt klar ab zwischen eigenem Marktvorsprung des Bieters und Vorteilen, die der Auftragge-ber in die Ausschreibung einbaut. Die Leitsätze des Senats lauten:
Marktposition ist nicht auszugleichen,
„Das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot verpflichten den Auftraggeber nicht, solche Vorteile auszugleichen, die aus der regelmäßig unterschiedlichen Marktstellung der teilnehmenden Unternehmen resultieren.
…aber Vorteil aus Rahmenbe-dingungen der Vergabe doch.
Vorteile, die nicht auf der vorgefundenen unterschiedlichen Marktstellung der in Frage kommenden Wettbewerbsteilnehmer, sondern auf der Ausgestaltung der vom öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der Bestimmung seines Beschaffungsbedarfs beeinflussbaren Rahmenbedingungen beruhen, können ausgleichspflichtig sein.
Spezialfall: Mittel aus Altauftrag
Erwächst dem Bestandsunternehmen ein Vorteil daraus, dass es aus dem Bestandsauftrag noch über betriebliche Mittel verfügt, die es für den neuen Auftrag verwenden kann, ist dieser Vorteil nicht ausgleichspflichtig, wenn das Bestandsunternehmen den Bestandsauftrag im freien Wettbewerb erworben hat“.