12.06.2023Fachbeitrag

Vergabe 1377 und Energie 113

Transparenzgrundsatz bei EnWG-Verfahren gestärkt

Geschwärzte Akten können die Rechte der unterlegenen Bieter auch in EnWG-Verfahren verletzen, wenn deswegen das von der Gemeinde Entschiedene nicht nachprüfbar ist (OLG Celle, 05.08.2022, 13 U 81/21).

Das Gericht entschied darüber, wann die Rechte der unterlegenen Bieter verletzt sind, wenn der Auftraggeber den Transparenzgrundsatz bei EnWG-Verfahren missachtet.

Intransparent, wenn Entscheidung nicht nachvollziehbar

Eine ungerechtfertigt geschwärzte Akte reicht hierfür nicht aus. Wenn aber die geschwärzte Akte die Wertungen der Gemeinde intransparent machen, verletzt das den Transparenzgrundsatz. In diesem Fall ist es unmöglich zu prüfen, ob das Entschiedene die Rechte des unterlegenen Bieters verletzt.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.