05.07.2021Fachbeitrag

Vergabe 1178

Umfangreiche Dokumentation der Qualitätswertung

Wertet der Auftraggeber die Qualität eines Angebots mit einem deutlich höheren Gewicht als den Preis, muss er seine Wertung nachvollziehbar dokumentieren. Die Dokumentation muss die konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote und ihr Gewicht bei der Wertung erfassen (OLG München, 26.02.2021, Verg 14/20).

Wertung Präsentation

Der Auftraggeber vergab Architekturleistungen für den Ersatzneubau einer Schule. Auf das Angebot eines ortsansässigen Architekten erteilte der Auftraggeber nicht den Zuschlag. Der Architekt rügte unter anderem erfolglos Punktabzüge für die Präsentation.

Beurteilungsspielraum

Das OLG München bestätigt, dass trotz eines Beurteilungsspielraums die Bewertung und Benotung daraufhin überprüfbar ist, ob der Auftraggeber mit den jeweiligen Noten einen Bieter im Vergleich benachteiligte. Damit unterstreicht das OLG den hohen Stellenwert einer plausiblen und lückenlosen Dokumentation.

„Wer schreibt, der bleibt!“

Die Entscheidung fügt sich nahtlos in die bisherige Rechtsprechungslinie ein und zeigt: Je umfassender und plausibler die Dokumentation ist, desto rechtssicherer ist das Vergabeverfahren.

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