Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb erfordert Abwägung
Vergabe 1621
OLG Naumburg, 20.02.2026, 6 Verg 5/25
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Wahl des Verhandlungsver-fahrens mit Teilnahmewettbewerb die Vor- und Nachteile der Verfahrensart abwägen.
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Eine obere Landesbehörde schrieb nach erfolglosem offenen Verfahren eine Fachsoftware im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb aus. Der Bestandsauftragnehmer rügte u. a. die unangemessene Ein-schränkung des Wettbewerbs.
Abwägung erforderlich
Zu Recht! Bereits die Wahl der Verfahrensart war vergaberechtswidrig. Die für die rechtmäßige Wahl des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb erforderliche Ermessensausübung fehlte. Ein öffentlicher Auftraggeber muss auch bei Vorliegen eines Zulässigkeitsgrundes die Vorteile der Verfahrensart mit den Nachteilen – Intransparenz, weniger Wettbewerb – abwägen.
Wer schreibt, der bleibt
Der Auftraggeber muss die Gründe für die Wahl der Verfahrensart zeitnah dokumentieren. In der Dokumentation muss sich der Auftraggeber auch mit den gegen die Verfahrenswahl sprechenden Aspekten auseinandersetzen.