25.02.2022Fachbeitrag

Update Compliance 2/2022

Verschärfung der EU-Sanktionen gegen Russland

Angesichts der aktuellen Entwicklung in der Ukraine-Krise hat die EU die Sanktionen gegen Russland erheblich verschärft und den Wirtschaftsverkehr mit den ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk massiv eingeschränkt. Das von der EU beschlossene Maßnahmenpaket umfasst u.a. die Aufnahme von mehr als 350 neuen Personen und Organisationen in die Sanktionsliste, Finanzrestriktionen für die russische Regierung und den russischen Staat sowie Investitions- und Handelsbeschränkungen für den Geschäftsverkehr mit den Regionen Donezk und Luhansk.

Unternehmen müssen ihre Projekte und Geschäftspartner daraufhin überprüfen, ob diese den Sanktionen unterfallen. Ist dies der Fall, und werden keine Maßnahmen getroffen, drohen empfindliche Strafen.

Finanzsanktionen

Nach der jüngsten Sanktionsverschärfung sind mehr als 600 natürliche und juristische Personen, Einrichtungen und Organisationen mit Finanzsanktionen belegt. Unter anderem sind ihre Vermögenswerte eingefroren.

Für die (potentiellen) Wirtschaftspartner der sanktionierten Personen ist insbesondere das sog. Bereitstellungsverbot zu beachten. Danach dürfen den sanktionierten Personen und den dort aufgeführten, mit diesen in Verbindung stehenden Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Der Begriff der „wirtschaftlichen Ressource“ wird weit ausgelegt und umfasst Vermögenswerte jeder Art. Auch die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an nicht gelistete Unternehmen kann daher verboten sein, sofern dies mittelbar eine Bereitstellung zugunsten einer sanktionierten Person darstellt. 

Beschränkungen des Zugangs zum europäischen Kapital- und Finanzmarkt

Russland und der russischen Regierung, der Zentralbank Russlands sowie den in ihrem Namen oder auf Anweisung Handelnden wird der Zugang zum europäischen Kapital- und Finanzmarkt verwehrt. 

Handelsbeschränkungen für die Regionen Donezk und Luhansk

Als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk durch Russland und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete hat die EU Handels- und Investitionsbeschränkungen für diese Regionen erlassen.

Diese beinhalten u.a. ein Einfuhrverbot von Waren mit Ursprung in diesen Regionen. Auch Investitionen in Immobilien und Unternehmen mit Sitz in und die Finanzierung von Einrichtungen in den Regionen Donezk und Luhansk ist untersagt.

Besondere Sorgfalt ist künftig auch beim Handel mit Technologie und Gütern mit Geschäftspartnern in den betroffenen Regionen geboten. Der Verkauf und Export von vielerlei Gütern und Technologien aus den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie und der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen ist verboten. Die betroffenen Güter sind in einem Anhang gelistet. Das Verbot umfasst auch Dienstleistungen in diesen Wirtschaftszweigen. 

Praxishinweis

Die neuen Sanktionen wirken sich nicht nur auf die exportkontrollrechtliche Zulässigkeit künftiger Projekte und Geschäftsbeziehungen zu Russland und den Regionen Donezk und Luhansk aus. Sie können auch bereits begonnene Projekte und Transaktionen mit russischen Geschäftspartnern und Geschäftspartnern in den Regionen Donezk und Luhansk betreffen.

Trotz der umfangreichen Verbote bestehen in Einzelfällen Ausnahmen und Genehmigungsmöglichkeiten. Im Hinblick auf die umfangreiche Erweiterung der Sanktionslisten ist ein Screening sämtlicher an einer Transaktion oder einem Projekt Beteiligter unerlässlich.

Im Falle von Verstößen drohen den Exportverantwortlichen und den beteiligten europäischen Unternehmen empfindliche Strafen. Die EU hat bereits angekündigt, ein weiteres umfangreiches Maßnahmenpaket als Reaktion auf die militärischen Handlungen Russlands in der Ukraine zu beschließen.

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