VOB/A aktualisiert
Vergabe 1646
Am 24.08.2026 wurden neue Fassungen der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A veröffentlicht. Anlass ist das Vergabebeschleunigungsgesetz.
Umfang der Änderungen
Das Bundesbauministerium hat den zweiten und dritten Abschnitt der VOB/A überarbeitet. Damit zieht es Änderungen in GWB und VgV durch das Vergabebeschleunigungsgesetz auch für die VOB/A nach. Weitere Änderungen ergeben sich aus den europarechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen sowie an die Energieeffizienz.
Inhalt der Änderungen
Unter anderem Folgendes ist neu bzw. wurde klargestellt:
- Markterkundung darf soziale und umweltbezogene Aspekte sowie Aspekte der Qualität und Innovation umfassen,
- Vorrang von Eigenerklärungen beim Eignungsnachweis,
- Leistungsbeschreibung muss nicht mehr erschöpfend sein,
- erweiterte Vorgaben für energieverbrauchsrelevante Leistungen,
- Keine Unterscheidung zwischen unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen bei der Nachforderung (Ausnahme: Korrektur),
- Vier-Augen-Prinzip bei der Öffnung elektronischer Angebote entfällt.
Noch nicht anwendbar
Die Verweise auf die VOB/A sind noch in § 2 VgV und § 2 Abs. 2 VSVgV anzupassen. Hiermit ist zeitnah zu rechnen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht.