22.10.2026 Fachbeitrag

VOB/A aktualisiert

Vergabe 1646

Am 24.08.2026 wurden neue Fassungen der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A veröffentlicht. Anlass ist das Vergabebeschleunigungsgesetz.

Umfang der Änderungen

Das Bundesbauministerium hat den zweiten und dritten Abschnitt der VOB/A überarbeitet. Damit zieht es Änderungen in GWB und VgV durch das Vergabebeschleunigungsgesetz auch für die VOB/A nach. Weitere Änderungen ergeben sich aus den europarechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen sowie an die Energieeffizienz.

Inhalt der Änderungen

Unter anderem Folgendes ist neu bzw. wurde klargestellt:
 

  • Markterkundung darf soziale und umweltbezogene Aspekte sowie Aspekte der Qualität und Innovation umfassen,
  • Vorrang von Eigenerklärungen beim Eignungsnachweis,
  • Leistungsbeschreibung muss nicht mehr erschöpfend sein,
  • erweiterte Vorgaben für energieverbrauchsrelevante Leistungen,
  • Keine Unterscheidung zwischen unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen bei der Nachforderung (Ausnahme: Korrektur),
  • Vier-Augen-Prinzip bei der Öffnung elektronischer Angebote entfällt.

Noch nicht anwendbar

Die Verweise auf die VOB/A sind noch in § 2 VgV und § 2 Abs. 2 VSVgV anzupassen. Hiermit ist zeitnah zu rechnen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht.

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