05.11.2020Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 143

WCC Bonn – OB und Stadtdirektor zu Schadensersatz verurteilt

Die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Dieckmann und der ehemalige Stadtdirektor Hübner müssen nach dem Urteil erster Instanz je 1 Mio. Euro Schadensersatz an die Stadt Bonn zahlen (VG Köln, 10.09.2020, 19 K 4769/18 und 19 K 4770/18).

WCC Bonn 

Die Bundesstadt Bonn verklagte Dieckmann und Hübner im Zusammenhang mit dem Bau des Bonner Kongresszentrums WCC. Nach der Insolvenz des Investors wurde der Bau für mehrere Jahre unterbrochen und die Stadt musste gegenüber der finanzierenden Bank für die Verbindlichkeiten einstehen. Die Stadt stützte sich auf den Vorwurf, Dieckmann und Hübner hätten die Bonität des damaligen Investors nicht ausreichend geprüft und den Stadtrat unzureichend über Finanzrisiken informiert. 

Verletzung der Dienstpflichten 

Das VG Köln gab der Stadt Recht. Hübner und Dieckmann hätten ihre Dienstpflichten verletzt, unter anderem indem sie Nebenabreden unterzeichneten, die die Haftung der Stadt Bonn erweiterten, ohne den Stadtrat hierüber ausreichend informiert zu haben. Zudem sei das Vorgehen der Bezirksregierung nur unvollständig angezeigt worden. Hierin sah das Gericht eine grob fahrlässige Verletzung der Dienstpflichten, die zu einem Schaden der Stadt führte. 

Berufung eingelegt 

Dieckmann und Hübner haben nach dem Urteil Berufung zum OVG Münster eingelegt. 

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