12.04.2022Fachbeitrag

Update Compliance 11/2022

5. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft

Die EU hat die Sanktionen gegen Russland erneut empfindlich verschärft. Exportverbote gelten jetzt auch für Güter, die zur Stärkung industrieller Kapazitäten Russlands geeignet sind. Umgekehrt wurden Importverbote für Kohle und andere Güter eingeführt, mit denen Russland erhebliche Einnahmen generiert. Neu sind die Einschränkungen im gewerblichen (Kraft-)Verkehr zu Land und zu Wasser. Zudem dient das jüngste Maßnahmenpaket dazu, identifizierte „Schlupflöcher“ und Umgehungsmöglichkeiten der bestehenden Sanktionen auch im Kontext mit Belarus zu verhindern.

Ausweitung der Handelsbeschränkungen und Einschränkungen im Transportverkehr

Die neuen Maßnahmen umfassen Einfuhrverbote für Kohle und andere feste fossile Brennstoffe sowie diverse andere Güter, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt. Hierzu zählen u.a. Holz, Zement, Beton, Düngemittel, Silber und Schiffe.
Die neuen Exportverbote erfassen Güter unterschiedlicher Art, denen nach Überzeugung der EU gemein ist, zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen zu können. Hierzu zählen z.B. besondere Halbleiter, Software, Quantencomputer, Maschinen, Filme und Chemikalien.
Im Schiffsverkehr ist es untersagt, Schiffen unter russischer Flagge (oder erst kürzlich umgeflaggten Schiffen) Zugang zu europäischen Häfen zu gewähren. Ferner ist es in Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen verboten, Güter im oder durch das Gebiet der EU zu befördern.
Von den vorbezeichneten Verboten bestehen Ausnahmen und Genehmigungsmöglichkeiten, auch für bestimmte Altverträge.

Finanzsanktionen

Inzwischen sind fast 1.200 Personen, Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen von Finanzsanktionen betroffen. Ihre Vermögen sind eingefroren und ihnen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (sog. Bereitstellungsverbot). Hiervon erfasst sind nunmehr auch vier russische Banken (u.a. die VTB Bank) sowie Familienangehörige bereits gelisteter Personen. Damit soll eine Verschiebung von Vermögenswerten und eine Umgehung der Sanktionsvorschriften verhindert werden. Diesem Zweck dient auch das Verbot, russischen Staatsangehörigen und Unternehmen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowallets bereitzustellen. Auch die Unterstützung, Beratung und Leitung von Trusts für russische Treugeber bzw. Begünstigte ist künftig untersagt.

Beschränkung des Zugangs zum europäischen Kapitalmarkt

Die EU hat das Verbot des Verkaufs, der Lieferung und der Ausfuhr von Banknoten und übertragbaren Wertpapieren an russische Staatsbürger und Unternehmen auf sämtliche amtliche Währungen der EU-Mitgliedstaaten erweitert. An diese dürfen nunmehr auch keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen mehr vergeben werden. Darüber hinaus dürfen russische Personen, Unternehmen und Organisationen, die vom russischen Staat kontrolliert werden oder mehrheitlich in dessen Eigentum stehen, nicht mehr (mittelbar) unterstützt werden. Hierzu zählt nicht nur die Bereitstellung von Finanzmitteln, sondern u.a. auch die Gewährung von Vorteilen im Rahmen europäischer oder nationaler Programme eines Mitgliedstaats, wie z.B. das Euratom-Programm. 

Praxishinweis

Der Handel mit Russland und die Geschäftsbeziehungen zu russischen Handelspartnern sind anlässlich des jüngsten Maßnahmenpakets der EU weiter eingeschränkt. Dies gilt für künftiges Geschäft, aber auch noch nicht vollständig abgewickelte Verträge müssen im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit den erweiterten Sanktionen überprüft werden. Eine – auch wiederholte – Einzelfallprüfung ist beim Handel mit Russland und russischen Geschäftspartnern unerlässlich geworden. Auch ob Ausnahmetatbestände greifen oder eine Genehmigungsmöglichkeit durch das BAFA oder die Deutsche Bundesbank besteht, kann nur anhand einer Einzelfallprüfung beurteilt werden.
Zudem muss mit weiteren Sanktionen gerechnet werden: Die EU-Außenminister beraten aktuell u.a. über ein Öl-Embargo gegen Russland.

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