Anforderungen an Referenzen
Vergabe 1552
BayObLG, 09.04.2025,Verg 1/25 e
Fordert ein Auftraggeber eine Mindestliefermenge als vergleichbare Referenzleistung, reichen mehrere kleinere Aufträge als Nachweis nicht aus.
Geforderte Referenz
Die Auftraggeberin forderte zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine vergleichbare Referenzleistung. Bezugspunkt war die Lieferung von Drogenschnelltests mit einer Auftragsmenge von mindestens 10.000 Stück. Mehrere kleinere Aufträge eines Bieters erfüllten diesen geforderten Nachweis nicht.
EuGH zum Berufen auf Teilleistungen
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf sich ein Bieter auf mehrere Teilleistungen als Referenzen berufen, sofern der Auftraggeber dies nicht in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ausschließt.
Auslegung der Vergabeunterlagen
Das Bayerische Oberste Landesgericht konkretisiert: Ein solcher Ausschluss kann sich nicht nur durch ausdrückliche Festlegung, sondern auch durch Auslegung der Vergabeunterlagen nach dem objektiven Empfängerhorizontergeben. Bei der Formulierung „Auftragsmenge von mind. 10.000 Stück“ handelt es sich um einen Lieferauftrag mit dieser Gesamtauftragsmenge.