Ausschluss wegen versäumter Nachforderungsfrist
Vergabe 1580
OLG Karlsruhe, 18.09.2025, 15 Verg 12/25
Fordert der Auftraggeber Unterlagen nach und wahren Bieter die dafür gesetzte Frist nicht, darf der Auftraggeber die Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen.
Versicherungsbestätigung fehlte
Ein Auftraggeber forderte von den Bietern eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 2.000.000 für Umweltschäden, um zu überprüfen, ob sie für ein Bauprojekt geeignet sind. Ein Bieter reichte keinen entsprechenden Nachweis ein, obwohl der Auftraggeber ihn nachforderte. Aus diesem Grund schloss der Auftraggeber ihn vom Vergabeverfahren aus.
Einmal nachfordern reicht
Der Vergabesenat bestätigt, dass Bieter auszuschließen sind, welche die geforderten Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen Frist einreichen. Der Anspruch auf Nachforderung aus § 16a EU Abs. 1 VOB/A besteht nur einmal.
Eignungskriterium zulässig
Auftraggeber dürfen gemäß § 6a EU Nr. 2 S. 1 lit. a) VOB/A den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung als Eignungskriterium fordern. Sie dürfen auch Mindestdeckungssummen für bestimmte Schadensgruppen – wie Umweltschäden – konkretisieren.