Beschleunigte Beschaffung der Bundeswehr
Vergabe 1570
Das Bundeskabinett hat am 23.07.2025 das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG – Bundeswehrplanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz) beschlossen.
Ziele
Ziel des Gesetzes ist, den gestiegenen Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr schnell zu decken. Das 2022 eingeführte BwBBG wird reformiert. Das neue Gesetz soll bis Ende 2035 für alle Aufträge des Bundeswehrbedarfs gelten, nicht nur – wie bisher – für die Beschaffung von Rüstungsgütern.
Wichtige Änderungen
Folgendes ist neu:
- Die Pflicht zur Losvergabe wird bis Ende 2030 ausgesetzt.
- Nachprüfungsverfahren werden beschleunigt.
- Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde soll entfallen.
- Abweichende Verwaltungsvorschriften sollen ermöglichen, Bauaufträge bis zu EUR 1.000.000 (netto) sowie Liefer- und Dienstleistungen mit einem Auftragswert unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwerts direkt zu vergeben.
Inkrafttreten
Die Verwaltungsvorschriften gelten bereits ab 01.08.2025. Das Gesetz soll Anfang 2026 in Kraft treten.