06.08.2025 Fachbeitrag

Beschleunigte Beschaffung der Bundeswehr

Vergabe 1570

Das Bundeskabinett hat am 23.07.2025 das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG – Bundeswehrplanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz) beschlossen.

Ziele

Ziel des Gesetzes ist, den gestiegenen Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr schnell zu decken. Das 2022 eingeführte BwBBG wird reformiert. Das neue Gesetz soll bis Ende 2035 für alle Aufträge des Bundeswehrbedarfs gelten, nicht nur – wie bisher – für die Beschaffung von Rüstungsgütern.

Wichtige Änderungen

Folgendes ist neu:

  • Die Pflicht zur Losvergabe wird bis Ende 2030 ausgesetzt.
  • Nachprüfungsverfahren werden beschleunigt.
  • Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde soll entfallen.
  • Abweichende Verwaltungsvorschriften sollen ermöglichen, Bauaufträge bis zu EUR 1.000.000 (netto) sowie Liefer- und Dienstleistungen mit einem Auftragswert unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwerts direkt zu vergeben.

Inkrafttreten

Die Verwaltungsvorschriften gelten bereits ab 01.08.2025. Das Gesetz soll Anfang 2026 in Kraft treten.

Zum Gesetzentwurf

Zu den abweichenden Verwaltungsvorschriften

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