Gesamtvergabe wegen technischer Komplexität
Vergabe 1598
OLG Düsseldorf, 14.01.2026, Verg 16/25
Auftraggeber dürfen Bauleistungen im Paket an einen Auftragnehmer vergeben, wenn technische Gründe dies erfordern, bestätigte das OLG Düsseldorf.
Ein Auftraggeber schrieb den Ersatzneubau einer Brücke im Paket aus. Die Antragstellerin, auf Abbruch-, Erd- und Spezialtiefbauarbeiten spezialisiert, ging gegen die Gesamtvergabe vor. Das OLG Düsseldorf entschied:
Beurteilungsspielraum des Auftraggebers
Wegen des Vorrangs der losweisen Vergabe müssen Auftraggeber die für und gegen eine Losaufteilung sprechenden Gründe abwägen. Die Gründe für die Gesamtvergabe müssen die Gründe für die Losvergabe überwiegen. Dabei hat der Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum. Die Nachprüfungsinstanzen prüfen nur, ob die Entscheidung nicht willkürlich ist.
Technische Gründe für Gesamtvergabe
Technische Gründe genügen für eine Gesamtvergabe, wenn ein Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus einer Hand erbringen muss, um die vom Auftraggeber geforderte Qualität zu erreichen. Sind einzelne Gewerke technisch eng verzahnt, stellt dies einen gewichtigen technischen Grund dar, der eine Gesamtvergabe rechtfertigt.
Dokumentation erforderlich
Auftraggeber müssen die Zulässigkeit der Paketvergabe umfassend dokumentieren. Im Nachprüfungsverfahren dürfen sie die Argumente ergänzen und präzisieren, jedooch keine ganz neuen Gründe vortragen.