Bestimmungdfreiheit über den Auftragsgegenstand
Vergabe 1576
OLG Düsseldorf, 19.05.2023, Verg 9/23
Der Auftraggeber hat einen weiten Beurteilungsspielraum, um den Auftragsgegenstand festzulegen. Er darf aber nicht willkürlich handeln.
Auftragsbestimmung vor Vergaberecht
Die Wahl des Auftragsgegenstands ist dem Vergabeverfahren vorgelagert. Das Vergaberecht regelt nicht, was der Auftraggeber beschafft. Bei der Entscheidung über ein zu beschaffendes Produkt ist der Auftraggeber weitestgehend frei.
Grenzen der Bestimmungsfreiheit
Die Beschaffungsentscheidung muss der Auftraggeber aber willkürfrei treffen, es müssen nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe tatsächlich vorliegen, denn die Entscheidung darf andere Wirtschaftsteilnehmer nicht grundlos diskriminieren.
Zusatz: Verfahrensfehler vor Gericht
Das Gericht entscheidet über gerügte Verfahrensfehler nur dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verfahrensfehler Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung nimmt.