13.02.2026 Fachbeitrag

Bindende Vorgaben in RPW-Verfahren

Vergabe 1596

OLG Jena, 19.11.2025, Verg 4/25

Sind Vorgaben in der Auslobung nicht ausdrücklich als bindend „bezeichnet“, darf der Auslober einen Bieter, der sie nicht beachtet, nicht deshalb ausschließen.

Richtlinien für Planungswettbewerbe

Anders als noch in der Fassung aus 2008, stellen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 darauf ab, ob der Auslober Vorgaben als bindend „bezeichnet“ hat. Zuvor sprachen die RPW lediglich von „bindenden Vorgaben“.

Klarstellungsfunktion

Bezeichnet der Auslober Vorgaben nicht ausdrücklich als bindend, haben diese Vorgaben keine Ausschlussfolge bei Nichtbeachtung. Ziel der neuen Formulierung („bezeichnet“) ist, dass der Charakter der Vorgaben für die Wettbewerbsteilnehmer erkennbar ist. Dies soll Unsicherheiten oder Ausei-nandersetzungen vermeiden.

Keine nachträgliche Änderung

Vorgaben können nicht nachträglich als bindend bezeichnet werden, weil das wettbewerbsverzerrend wirken und gegen den vergaberechtlichen Transparenzgrundsatz verstoßen kann.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.