04.08.2025 Fachbeitrag

Neu ausschreiben im laufenden Verfahren?

Vergabe 1559

OLG Naumburg, 16.08.2024 6 Verg 3/24

Öffentliche Auftraggeber dürfen neu ausschreiben, auch wenn noch unklar ist, ob sie das vorherige Verfahren rechtmäßig aufgehoben haben. Das Vergaberecht schützt nicht vor zukünftigen Vergabeverfahren.

Unzulässiger Antrag

Ein Bieter beantragte, dem Auftraggeber zu untersagen, ein neues Vergabeverfahren zu veröffentlichen, bis die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des ursprünglichen Vergabeverfahren geklärt ist. Dieser Antrag ist bereits unzulässig.

Keine präventive Nachprüfung

Bieter dürfen sich nur gegen bereits eingetretene Vergabeverstöße wehren – nicht gegen mögliche zukünftige. Dem Bieter steht es frei, einen möglichen Vergabeverstoß wegen unzulässiger Doppelausschreibung in einem Nachprüfungsverfahren gegen das neu ausgeschriebene Verfahren zu rügen.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.