Neuer DAWI-Beschluss
Beihilfe 103
EU-Kommission, 16.12.2025,(EU) 2025/2630
Der neue DAWI-Freistellungsbeschluss ist am 08.01.2026 in Kraft getreten.
DAWI-Beschluss
Der Freistellungsbeschluss regelt, welche staatlichen Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zulässig sind. Sind die Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Mitgliedstaaten Beihilfen ohne Genehmigung der Kommission gewähren.
Neuerungen
Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Die Kommission hebt die Obergrenze für DAWI-Ausgleichsleistungen von 15 Mio. € auf 20 Mio. € an.
- Beihilfen über einer Million Euro sind verpflichtend in ein Zentralregister einzutragen.
- Es gibt neue Möglichkeiten für die öffentliche Hand sowie für kommunale, private oder gemeinnützige Wohnungsunternehmen zur Wohnraumförderung. Neben dem klassischen sozialen Wohnungsbau sind nun auch Beihilfen für die Errichtung und Sanierung von erschwinglichem Wohnraum leichter freistellbar.
- Die Versorgung mit kritischen Medikamenten wird neu geregelt.
Übergangsregelung
Bestehende Betrauungsakte müssen nicht angepasst werden, neue richten sich nach den aktualisierten Anforderungen.