07.03.2023Fachbeitrag

Vergabe 1364, Energie 109, Planung & Umwelt 10

Neues Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg wirkt sich auf Vergaben aus

Zum 11. Februar 2023 ist in Baden-Württemberg ein novelliertes Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz in Kraft getreten. Die Auswirkungen auf die vergaberechtliche Praxis sind:

CO2-Schattenpreis als Wertungskriterium

  • Gegenstand der Novelle ist ein sog. CO2-Schattenpreis. Auftraggeber müssen in Zukunft die Umweltverträglichkeit eines Bauvorhabens auf einer Liegenschaft des Landes in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen lassen. Unternehmen, die zwar das betriebswirtschaftlich günstigste, aber weniger nachhaltige Angebot abgeben, könnten im Vergabeverfahren unterliegen. Dieses Prinzip „soll“ auch bei Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich gelten. Näheres bestimmt die Landesregierung Baden-Württembergs zukünftig in einer Verwaltungsvorschrift.

Formulierung von „Sektorzielen“

  • Der Gesetzgeber formuliert konkrete Einsparvorgaben für verschiedene Sektoren. Diese haben öffentliche Auftraggeber bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen.

Nachhaltigkeit im Haushaltsrecht

  • Die Novelle betrifft auch das Landeshaushaltsrecht: Fortan gelten bei der Aufstellung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit „unter angemessener Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten“.

Erweiterung der Pflicht zu Photovoltaik

  • Bisher mussten Auftraggeber nur bei Neubauten im Wohnund Nichtwohnbereich eine Photovoltaikanlage errichten. Diese Pflicht erstreckt sich fortan auch auf grundlegende Dachsanierungen.

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