Prüfpflicht bei angeblicher Umsatzsteuerfreiheit
Vergabe 1588
OLG Celle, 19.09.2025, 13 Verg 7/25
Werten Auftraggeber den jeweils anfallenden Umsatzsteuersatz, müs-sen sie die angebliche Umsatzsteuerfreiheit von Bietern überprüfen. Falsche Angaben führen zum Ausschluss.
Aufgeschlüsselte Umsatzsteuer
Der Auftraggeber wertete die Summe der Nettopreise und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer. Statt des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes gab ein Bieter einen niedrigeren „effektiven Steuersatz“ an. Er ging fälschlicherweise davon aus, für Teile seiner Leistungen würde keine Umsatzsteuer anfallen.
Steuerrechtliche Prüfung
Der Vergabesenat meint, Auftraggeber müssten gemäß § 56 VgV überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit vorliegen. Entgegen der Auffassung der Vergabekammer des Bundes ersetze eine bloße Bescheinigung von Behörden nicht die eigene Prüfung. Hat der Bieter den Preis nicht mit der gesetzlichen Umsatzsteuer angeboten, führe das zum Ausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 und 5 VgV).
Praxistipp
Verzichten Auftraggeber auf die Angabe des Umsatzsteuersatzes und lassen einfach nur Bruttopreise anbieten, entfällt die steuerrechtliche Prüfpflicht.