11.11.2025 Fachbeitrag

Prüfpflicht bei angeblicher Umsatzsteuerfreiheit

Vergabe 1588

OLG Celle, 19.09.2025, 13 Verg 7/25

Werten Auftraggeber den jeweils anfallenden Umsatzsteuersatz, müs-sen sie die angebliche Umsatzsteuerfreiheit von Bietern überprüfen. Falsche Angaben führen zum Ausschluss.

Aufgeschlüsselte Umsatzsteuer

Der Auftraggeber wertete die Summe der Nettopreise und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer. Statt des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes gab ein Bieter einen niedrigeren „effektiven Steuersatz“ an. Er ging fälschlicherweise davon aus, für Teile seiner Leistungen würde keine Umsatzsteuer anfallen.

Steuerrechtliche Prüfung

Der Vergabesenat meint, Auftraggeber müssten gemäß § 56 VgV überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit vorliegen. Entgegen der Auffassung der Vergabekammer des Bundes ersetze eine bloße Bescheinigung von Behörden nicht die eigene Prüfung. Hat der Bieter den Preis nicht mit der gesetzlichen Umsatzsteuer angeboten, führe das zum Ausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 und 5 VgV).

Praxistipp

Verzichten Auftraggeber auf die Angabe des Umsatzsteuersatzes und lassen einfach nur Bruttopreise anbieten, entfällt die steuerrechtliche Prüfpflicht.

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