Sind produktspezifische Wertungskriterien erlaubt?
Vergabe 1593
OLG Frankfurt, 09.10.2025, 11 Verg 3/25
Der Auftraggeber darf den Auftragsgegenstand im Grundsatz frei bestimmen. Die Wahl der Wertungskriterien kann jedoch zu einer unzulässigen produktspezifischen Ausschreibung führen.
Rüge produktspezifischer Wertungskriterien
Der öffentliche Auftraggeber – ein zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen – schrieb Software für ein digitales Bürgeramt mit Video-Beratung aus. Die Antragstellerin rügte, dass die qualitativen Wertungskriterien produktspezifisch auf eine andere Bieterin zugeschnitten seien.
Maßstab: aufholbarer Rückstand
Ohne Erfolg! Zuschlagskriterien können zwar zu einer unzulässigen produktspezifischen Ausschreibung führen. Dies ist der Fall, wenn auch unter Berücksichtigung des Preises nur ein einziger Bieter den Zuschlag erhalten kann. Die Antragstellerin hätte den Rückstand nach der Qualitätswertung demgegenüber noch aufholen können.
Pragmatischer Ansatz
Erstaunlich ist der pragmatische Ansatz des Vergabesenats. Statt abstrakt das Willkürverbot bei der Vorgabe von Zuschlagskriterien nach § 127 Abs. 4 S. 1 GWB als Maßstab zu nehmen, stellt der Senat konkret auf den noch aufzuholenden Vorsprung nach der Qualitätswertung ab.