Unklare Vergabeunterlagen? "Zurück auf Los!"
Vergabe 1591
BayObLG, 19.11.2025, Verg 9/25 e
Widersprüche und Mehrdeutigkeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Eindeutige Anforderungen erforderlich
Ein Bieter muss aus den Vergabeunterlagen eindeutig erkennen können, welche Erklärungen der Auftraggeber von ihm verlangt. Dazu ist der Inhalt der Vergabeunterlagen aus der Sicht eines verständigen und mit der Ausschreibung vertrauten Unternehmens auszulegen.
Kein Ausschluss des Angebots
Kommen nach der Auslegung mehrere Verständnismöglichkeiten in Betracht oder sind die Angaben missverständlich, darf der Auftraggeber einen Bieter nicht wegen fehlender Unterlagen vom Vergabeverfahren ausschließen.
Zurückversetzen des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren ist in diesem Fall in den Stand vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen. Der Auftraggeber darf und muss die Vergabeunterlagen überarbeiten und damit klarstellen, welche Anforderungen er stellt.