20.12.2021Fachbeitrag

Vergabe 1229

Vergleichbare Referenzen

Vergleichbare Referenzen müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für den Auftrag eröffnen (BayObLG, 09.11.2021, Verg 5/21).

Ähnliche Leistungen 

Der öffentliche Auftraggeber schrieb den Betrieb eines Rettungswagens europaweit aus. Bieter mussten ihre Eignung durch vergleichbare Referenzen nachweisen. Mit der sofortigen Beschwerde versuchte ein Bieter die Auftragsvergabe an einen anderen Bieter zu stoppen.  Die eingereichten Referenzen des Konkurrenten über den Betrieb von Krankentransporten reichten seiner Ansicht nach nicht aus. 

Tragfähiger Rückschluss reicht aus 

Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass Referenzen zwar mit der ausgeschriebenen Leistung nicht identisch sein, ihr aber so weit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für den Auftrag zulassen. 

Beurteilungsspielraum eingeschränkt überprüfbar 

Der Vergabestelle steht bei der Bewertung der Vergleichbarkeit von Referenzen ein weiter Beurteilungsspielraum zu, den Gerichte nur eingeschränkt überprüfen dürfen. Dazu zählen die folgenden Fragen: Hat die Vergabestelle  

  • den Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt?
  • allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet?
  • in unzulässiger Weise sachfremde Erwägungen berücksichtigt? 

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