Wann sind Bieterfragen zugleich Rügen?
Vergabe 1589
OLG Düsseldorf, 22.01.2025, Verg 14/23
Das OLG Düsseldorf konkretisiert die Anforderungen an eine Rüge und grenzt sie von Bieterfragen und von der pauschalen Behauptung “Position ist nicht kalkulierbar”.
Anforderungen an Rüge: Hinweise, Kritik oder Unverständnis sowie Anregungen zur Optimierung genügen nicht
Laut OLG Düsseldorf erfordert eine Rüge:
- die konkrete und deutliche vergaberechtliche Beanstandung
- den Hinweis auf konkreten Verstoß
- das Verlangen, den Vergabfehler zu beseitigen und
- die Beanstandung des konkreten Tuns oder Unterlassens der Vergabestelle
„Nicht kalkulierbar“
Der Bieter hatte im konkreten Fall angeführt “Position ist nicht kalkulierbar”. Das ist keine Rüge, weil nicht aufgeführt wird was genau die Antragstellerin beanstandet und welche Abhilfe sie erwartet.