Widerruf einer Zuwendung bei unklarer Leistung
Vergabe 1564, Beihilfe 101
VG Düsseldorf, 10.04.2025 – 6 K 4798/21
Unklare Ausschreibungen können dazu führen, dass Fördermittel zurückgefordert werden. Das ist etwa bei unbestimmten Leistungsbeschreibungen der Fall, wenn die erforderliche Ausschreibungsreife fehlt.
Ausgangslage
Ein Fördermittelgeber vertrat die Ansicht, dass die Fördermittelempfängerin wegen ungenauer Ausschreibung gegen das Vergaberecht und damit gegen die Zuwendungsbedingungen verstoßen habe. Daraufhin widerrief der Fördermittelgeber den Zuwendungsbescheid, auch mit Wirkung für die Vergangenheit. Die Fördermittelempfängerin klagte gegen den Widerrufs- und Erstattungsbescheid.
Widerruf wegen Vergabeverstoß rechtmäßig
Die Klage blieb erfolglos. Das VG Düsseldorf bestätigte den Widerruf, da die Klägerin Vergaberecht missachtet. Die Leistungsbeschreibung sei entgegen der VOB/A zu unbestimmt gewesen. Daher habe die erforderliche Ausschreibungsreife gefehlt.
Gebot der erschöpfenden Leistungsbeschreibung
Eine Leistungsbeschreibung ist eindeutig, wenn aus Sicht eines durchschnittlichen und mit der Art der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Bieters klar ersichtlich ist, welche Leistung der Auftragnehmer zu welcher Zeit, in welchem Umfang und in welcher Qualität zu erbringen hat und welche Anforderungen und Bedingungen an die Leistung geknüpft sind.