31.10.2022Fachbeitrag

Update Compliance 23/2022

Achtes Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft

Nachdem die EU im Juli ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland auf den Weg brachte, das sie selbst jedoch "nur“ als "maintenance and alignment" (Aufrechterhaltungs- und Anpassungs-) Paket bezeichnete, hat die EU nunmehr weitergehende Sanktionen aufgrund der jüngsten Annexion ukrainischer Gebiete gegen Russland beschlossen. Die Güterkataloge, für die Import- und Exportverbote gelten, wurden erneut erweitert und die Erbringung von Architektur- und Ingenieursdienstleistungen sowie Rechtsberatung in nichtstreitigen Angelegenheiten und IT-Beratung für in Russland niedergelassene Unternehmen und die russische Regierung ist nunmehr untersagt. Darüber hinaus dürfen EU-Bürger nicht mehr in Leitungsorganen von staatseigenen Unternehmen Russlands tätig sein.

Finanzsanktionen

Inzwischen sind circa 1.350 Personen und Unternehmen von den EU-Finanzsanktionen gegen Russland betroffen. Zentrale Elemente dieser Maßnahmen sind das Einfrieren ihrer Vermögenswerte und das sog. Bereitstellungsverbot, das es verbietet, den sanktionierten Parteien (un-)mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Seit Juli 2022 ist von den Finanzsanktionen auch Russlands größte Bank, die Sberbank, erfasst.

Mit dem Inkrafttreten des Sanktionspakets im Juli 2022 sind die Bestimmungen über die Meldepflichten für Wirtschaftsbeteiligte der EU verschärft worden, um Verstöße gegen das Einfrieren von Vermögenswerten und dessen Umgehung zu begrenzen. Meldepflichtig sind seitdem auch Gelder und wirtschaftliche Ressourcen von sanktionierten Parteien in der EU, die bislang nicht als eingefroren behandelt worden sind. Ein Novum ist auch die Auskunftspflicht sanktionierter Parteien gegenüber den zuständigen Behörden der EU Mitgliedstaaten über Gelder und wirtschaftliche Ressourcen innerhalb der EU. Werden die erforderlichen Meldungen nicht (rechtzeitig) vorgenommen, stellt bereits dieses Unterlassen einen strafbewehrten Verstoß gegen die EU-Sanktionen dar.

Durch das jüngste Sanktionspaket können auch Personen/Parteien in die Finanzsanktionsliste aufgenommen werden, die ihrerseits Verstöße gegen die in bestimmten EU-Embargos normierten Umgehungsverbote (so auch im Russland-Embargo) erleichtern. Zudem hat die EU neue Genehmigungstatbestände für Transaktionen mit bestimmten gelisteten Unternehmen sowie die Freigabe deren eingefrorener Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen geschaffen.

Importverbote

Während sich die im Juli erlassenen Importverbote insbesondere auf russisches Gold und Schmuckwaren beschränkten, erweitert die EU den Katalog der von Handelsbeschränkungen betroffenen Güter jetzt signifikant. Betroffen sind (weitere) Güter, die Russland erhebliche Einnahmen bringen. Hierzu zählen Zellstoff, Papier, bestimmte in der Schmuckindustrie verwendete Elemente wie Steine und Edelmetalle, bestimmte Maschinen und chemische Erzeugnisse, Zigaretten, Kunststoffe und chemische Fertigerzeugnisse wie Kosmetika, sofern diese Güter ihren Ursprung in Russland haben oder aus der russischen Föderation ausgeführt werden. Vom Verbot erfasst ist nicht nur der Import dieser Güter in die EU, sondern auch bereits deren Kauf sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern. Zudem wird durch das jüngste Sanktionspaket das Einfuhrverbot von russischen Stahlerzeugnissen erweitert.

Exportverbote

Neben Import- beinhalten die jüngsten Sanktionen auch zahlreiche Exportverbote. Diese betreffen neben weiteren Gütern, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russland beitragen könnten, auch die von der sog. Feuerwaffen-VO und der Anti-Folter-VO der EU erfassten Güter. Zudem gelten weitere Handelsbeschränkungen für den Verkauf, die Lieferung und Ausfuhr von Gütern, die im Luftfahrtsektor verwendet werden, an Personen und Unternehmen in Russland oder zur Verwendung in Russland.

Transaktionsverbot

Das bestehende Transaktionsverbot wird dahingehend verschärft, dass es EU-Bürgern nunmehr auch verboten ist, Posten in den Leitungsgremien der betroffenen Unternehmen zu bekleiden. Diese Verbote gelten jetzt auch für das russische Seeschiffsregister.

Preisobergrenzen für die Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen

Das jüngste Sanktionspaket legt die Grundlage für die Einführung von Preisobergrenzen für die Beförderung von russischem Rohöl und Erdölerzeugnissen. Nur wenn diese später im Abstand von 90 Tagen festzulegenden Preisobergrenzen für den Erwerb von russischen Erdölerzeugnissen eingehalten werden, dürfen Rohöl und Erdölerzeugnisse weiterhin in Drittländer befördert werden. Im Übrigen ist deren Beförderung, auch in Drittländer, verboten.

Erweiterung bestehender Dienstleistungsverbote

Das zunächst für die Bereiche Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung (wir berichteten) normierte Verbot ist um Dienstleistungen aus den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, Rechtsberatung in nichtstreitigen Angelegenheiten sowie IT-Beratung erweitert worden. Weiterhin ausgenommen bleiben Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene Unternehmen bestimmt sind, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines EU-Mitgliedsstaats, eines dem EWR angehörenden Landes, der Schweiz, den USA, Japans, des Vereinigten Königreichs oder Südkoreas gegründeten oder eingetragenen Gesellschaft befinden.

Geografische Ausdehnung von Sanktionen

Zudem hat die EU den geografischen Geltungsbereich der für die Regionen Donezk und Luhansk erlassenen Sanktionen (wir berichteten) auf die Regionen Saporischja und Cherson ausgeweitet.

Praxishinweis

Die jüngsten Maßnahmen der EU verschärfen die bestehenden Russland-Sanktionen der EU – im Vergleich zu dem Sanktionspaket aus Juli 2022 – erheblich. Eine konstante Überprüfung der Geschäftsbeziehungen mit Handelspartnern in Russland und russischen Geschäftspartnern ist weiterhin unerlässlich.

Heuking Kühn Lüer Wojtek berät Sie in allen außenwirtschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere zum Umgang mit aktuellen Sanktionierungen und den sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen. Darüber hinaus prüfen wir für Sie mithilfe tagesaktueller Informationen, ob Ihre Geschäftspartner sich auf den Sanktionslisten befinden, wie Sie sich demgemäß zu verhalten haben und welche Handlungsalternativen bestehen.

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