Eignung bei Stromkonzessionen
Vergabe 1558, Energie 126
OLG Düsseldorf, 27.09.2023 – 2 U 2/22
Ein Teilnahmeantrag für ein Dauerschuldverhältnis mit Eignungsleihe setzt keine Bindung des Subunternehmers über die gesamte Laufzeit voraus.
Eignungsleihe mit Kündigungsmöglichkeit
Obwohl das Kartellrecht die Eignungsleihe nicht ausdrücklich regelt, ist sie für Stromkonzessionen anerkannt. Der Eignung eines Bieters steht nicht entgegen, dass für eine 20-jährige Stromkonzession ein Betriebsführungsvertrag mit einem Dritten bereits nach zehn Jahren ordentlich kündbar ist. Ausreichend ist, wenn diese Kündigung unwahrscheinlich ist und der Bieter nach zehn Jahren voraussichtlich selbst die Betriebsführung übernehmen könnte.
Übertragung auf Dritte
Der Eignung widerspricht es nicht, dass das Drittunternehmen weitere Unternehmen beauftragen darf, um die Aufgaben zu erledigen. Der Bieter muss nur sicherstellen, dass alle Subunternehmen den Stromkonzessionsvertrag einhalten.
Praxistipp
Bieter sollten klar darlegen, wie sie die Betriebsführung nach einer möglichen Kündigung sicherstellen können. Empfehlenswert ist, bereits im Vorfeld interne Strukturen und Ressourcen aufzubauen, um im Bedarfsfall die Betriebsführung eigenständig zu übernehmen.