09.05.2025 Fachbeitrag

Flughafen Hahn: Lufthansa verliert Beihilferechtsstreit

Beihilfe 099

EuG, 30.04.2025,T-218/18 RENV

Das EuG gibt dem Land Rheinland-Pfalz in einem Rechtsstreit um Subventionen in Millionenhöhe für den Flughafen Hahn Recht. Die Klage der Lufthansa sei bereits aus mehreren Gründen unzulässig.

Klage von Lufthansa

Die Bundesrepublik Deutschland gewährte dem Flughafen Hahn Betriebsbeihilfen von über 25 Mio. EUR. Die EU-Kommission beschloss, dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei. Das EuG erklärte den Beschluss aufgrund einer Klage von Lufthansa für nichtig. Das Land legte Rechtsmittel beim EuGH ein. Dieser hob das Urteil des EuG auf und verwies die Sache wegen Rechtsfehlern und Begründungsmängeln zurück an das EuG.

Besondere Stellung für Klagebefugnis erforderlich

Das EuG entschied nun, dass die Klage der Lufthansa unzulässig sei, da sie ihre Klagebefugnis nicht ausreichend vorgetragen habe. Ein Kläger müsse seine „besondere Stellung“ darlegen. Diese läge nur vor, wenn die Beihilfe die Stellung des Klägers auf dem betroffenen Markt spürbar beeinträchtigt.

Kläger muss Klageziele ausreichend darlegen underläutern

Auch obliege es nicht dem EuG, die Klageziele festzulegen. Es sei insbesondere nicht verpflichtet, die Gründe und Argumente aus Ausführungen in den Schriftsätzen zu sammeln und zu rekonstruieren.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.