Warum sollte ich mich als Arbeitgeber mit dem Thema Betriebsratsvergütung auseinandersetzen?
Beitragsreihe zum rechtssicheren Umgang des Arbeitgebers mit dem Thema Betriebsratsvergütung
Die Betriebsratsvergütung ist nicht nur ein zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten seit jeher intensiv diskutiertes Thema, sondern auch eines, das zunehmend und fortlaufend an praktischer Relevanz gewinnt.
In den letzten Jahren haben sowohl Rechtsprechung (sog. VW-Urteile) als auch Gesetzesänderungen dazu geführt, dass die Betriebsratsvergütung zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion und insbesondere auf die Tagesordnung vieler Arbeitgeber gerückt ist.
Der Bundesgerichtshof hatte sich in seinem Urteil vom 10. Januar 2023 (Az. 6 StR 133/22) mit der Strafbarkeit einer zu hohen Bemessung von Betriebsratsvergütungen zu befassen und festgestellt, dass dies als Untreue durch Organe und Prokuristen des Arbeitgebers zu bewerten sein könnte. Der Entscheidung lag u. a. die Zahlung von sehr hohen Boni an Betriebsräte zugrunde. Solch augenfälliger Sachverhalte bedarf es aber gar nicht: Eine rechtswidrige Begünstigung kann sich bereits aus der Gewährung einer (zu hohen) Zulage ergeben. Diese Entscheidung sowie die hierauf folgenden Reaktionen von Entscheidungsträgern, die teils schlagartig Vergütungen von Betriebsräten kürzten, zeigen eindrücklich, dass der Grat zwischen der Begünstigung und Benachteiligung von Betriebsräten schmal ist.
Auch der Gesetzgeber blieb nicht untätig und schärfte die Regelungen zur Betriebsratsvergütung im Sommer 2024 nach. Die Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes bieten neue Gestaltungsmöglichkeiten zur Schaffung von Rechtssicherheit, werfen allerdings auch einige Fragen auf, mit denen sich Arbeitgeber im Hinblick auf eine rechtssichere Gestaltung der Betriebsratsvergütung auseinandersetzen sollten. Dies betrifft nicht nur die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben, sondern auch Fragen der Strafbarkeit und der Einhaltung von Compliance-Regeln. Verstöße gegen die Vorgaben zur Betriebsratsvergütung können im schlimmsten Falle nicht nur zu erheblichen Nachzahlungen oder Rückforderungen, sondern auch zu Bußgeldern oder gar strafrechtlichen Ermittlungen gegen Entscheidungsträger im Unternehmen führen.
Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sich intensiv mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und der jüngsten Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Diese Veröffentlichungsreihe befasst sich mit verschiedenen Aspekten der Betriebsratsvergütung. Sie bietet dabei einen fundierten und praxisnahen Überblick und gibt Ihnen als Arbeitgeber eine wertvolle Orientierung, um eine rechtssichere und faire Vergütungsstruktur für Ihre Betriebsräte zu entwickeln bzw. fortzuentwickeln.
Der erste Beitrag widmet sich der Frage, wie Vergleichsgruppen von Betriebsräten gebildet werden können und ob bzw. unter welchen Voraussetzungen dies wiederholt geschehen muss.
Sind die Vergleichsgruppen erstmal gebildet, stellt sich die Frage, wie die „richtige“ Vergütung von Betriebsräten ermittelt und im Laufe der Jahre angepasst werden kann. Dieser Frage gehen wir im zweiten Beitrag unserer Reihe nach.
Teil drei unserer Reihe wendet sich sodann einem Sonderfall der Betriebsratsvergütung zu: Leistungsbezogenen Prämien. Hier beantworten wir die Frage, wie solche Zahlungen rechtssicher und praktikabel gestaltet werden können.
Die Behandlung von Mehrarbeit bei Betriebsräten und insbesondere die Frage, auf welche Weise diese Mehrarbeit auszugleichen ist, stellen die Themen des vierten Teils unserer Veröffentlichungsreihe dar.
Abschließend wenden wir uns den „Best Practices“ bei der Betriebsratsvergütung zu und möchten Ihnen – nicht zuletzt aus unserer Beratungspraxis resultierende – Lösungen aufzeigen, die ebenso gesetzesgemäß wie praxistauglich sind.
Wir freuen uns, dass Sie unserer Veröffentlichungsreihe zum Thema Betriebsratsvergütung interessiert folgen und stehen Ihnen auch für Fragen zu einzelnen und konkreten Sachverhalten jederzeit und gerne zur Verfügung!